Ja zur sicheren E-ID!

Resolution des Auslandschweizerrates vom 23. August 2025

Vereinfachter Behördenkontakt durch E-Government
Für im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer ist der Zugang zu Schweizer Behörden oft mühsam – bedingt durch geografische Distanz, Zeitverschiebung und bürokratische Hürden. Die Einführung eines staatlichen elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) ist ein entscheidender Schritt, um digitale Behördendienste (E-Government) auszubauen und einfacher nutzbar zu machen. Damit könnten Auslandschweizer:innen ihre administrativen Angelegenheiten unabhängig von Ort und Zeit effizient erledigen. Das oberste Entscheidungsorgan der Auslandschweizer-Organisation (ASO), der Auslandschweizerrat (ASR), hat die Förderung von E-Government deshalb bereits im Wahlmanifest 2023 als zentrale Forderung der Fünften Schweiz verankert.


Mehr Mitbestimmung dank E-Democracy
Eine staatliche E-ID schafft die Voraussetzungen für eine sichere digitale Identifikation und ist somit eine wichtige Grundlage für zukunftsweisende Beteiligungsformen wie E-Voting oder das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting). Der Auslandschweizerrat befürwortet die Prüfung und Einführung solcher digitalen Partizipationsmöglichkeiten. Sie würden es Auslandschweizer:innen wesentlich erleichtern, ihre politischen Rechte auszuüben – einfach, sicher und zeitgemäss.


Vereinfachte Identifizierung bei Bankgeschäften
Viele Auslandschweizer:innen sehen sich bei der Eröffnung oder Führung eines Schweizer Bankkontos mit grossen Hürden konfrontiert – nicht zuletzt wegen aufwändiger Identifizierungsverfahren. Mit einer staatlichen E-ID könnten solche Prozesse wesentlich vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger gestaltet werden. Dadurch könnten Schweizer Banken eher wieder bereit sein, Auslandschweizer:innen umfassende und bezahlbare Dienstleistungen anzubieten.


Ja am 28. September zur E-ID
Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) schafft die rechtliche Grundlage für eine sichere, staatlich anerkannte und datenschutzkonforme elektronische Identität. Die E-ID basiert auf höchsten Sicherheitsstandards und strengen Datenschutzvorgaben, sodass der Schutz persönlicher Daten gewährleistet ist. Der Auslandschweizerrat spricht sich deshalb mit Überzeugung für ein Ja zum E-ID-Gesetz in der Volksabstimmung am
28. September 2025 aus.


Zugleich fordert er die zuständigen Behörden, Banken und weiteren Dienstleister auf, die E-ID im Falle eines positiven Abstimmungsergebnisses rasch in ihre Systeme zu integrieren – unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der im Ausland lebenden Schweizer Bevölkerung.

Sitzung ASR vom 25.08.2025

Traktandum 14.1

Dokument R-2025/13

Bild: Swisscommunity