Neues Organ­spenderecht

Neue Schweizer Organspenderegel
 
Am 15. Mai 2022 haben die Schweizer die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung bei der Organ- und Gewebetransplantation beschlossen. Damit hat die Schweiz eine andere
Lösung gewählt als Deutschland. Hier gilt die Entscheidungslösung, wonach der Spender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt haben muss. Für Auslandschweizer in Deutschland ändert sich zunächst einmal nichts, weil in diesem Fall das Territorialprinzip gilt. D.h. der Aufenthaltsort zum Todeszeitpunkt bestimmt, welche Gesetze Anwendung finden, also in Deutschland die Entscheidungslösung und in der Schweiz die Widerspruchslösung.
 
 
Text: Helmut Uwer Bild: Martin Abächerli

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