Bargeld anmelden

Für die „Schweizer Revue“ 5/2007 von Gerhard Lochmann, Rechtsanwalt und Schweizerischer Honorarkonsul in Emmendingen.

Bargeldanmeldepflicht

Seit 15. Juni 2007 gelten an allen EU-Außengrenzen und damit auch an der Grenze zur Schweiz drastisch verschärfte Bargeldanmeldepflichten. Mussten bisher bei der Ausreise aus Deutschland oder bei der Einreise Bargeldbeträge erst ab 15.000 Euro deklariert werden, wurde die Grenze auf 10.000 Euro gesenkt. Konnte man sich bisher einfach durchwinken lassen, was vor allem bei der Ausreise ja die Regel war, gilt inzwischen eine aktive Deklarationspflicht. Nicht nur, dass ich mich nicht mehr durchwinken lassen darf, auch das Mitführen von Barmitteln von über 10.000 Euro muss schriftlich dem deutschen Zoll gegenüber erklärt werden.

Verschärfte Deklarationspflicht an der Grenze

Barmittel sind außer Bargeld auch (ausgefüllte) Reiseschecks, Schecks, Aktien oder Zinsscheine. Für die schriftliche Deklaration gibt es einen Vordruck, der unter www.zoll.de als Vordruck 0403 herunter geladen werden kann. Gefragt wird nach der Herkunft und dem Verwendungszweck der Barmittel. Die EU will damit im Rahmen der Bekämpfung von Straftaten und dem Terrorismus, insbesondere bei der Bekämpfung der Geldwäsche einen Beitrag leisten.

Der Bargeldtransport in beliebiger Höhe wird damit aber nicht eingeschränkt, er bleibt legal und ist genehmigungsfrei. Nur eben wird eine verschärfte Deklarationspflicht an der Grenze hinzugefügt.

Auch daran sollte man denken: Im Schengenraum findet die Überwachung nicht nur an der Grenzlinie selbst, sondern auch im Hinterland statt. Mobile Kontrollgruppen des Zolls führen im gesamten Bundesgebiet Kontrollen von Reisenden und von mitgeführtem Gepäck durch. Das kann auch eine Leibesvisitation einschließen.

Wer nach Deutschland über Frankreich einreist, kann auch an der deutsch-französischen Grenze punktuell kontrolliert werden. Weil diese Grenze aber eine Grenze innerhalb des Schengenraumes ist, gibt es keine aktive Deklarationspflicht. Lediglich auf Nachfrage muss mündlich angezeigt werden.

Empfindliche Bußgelder

Klar, dass eine solche Deklarationspflicht nur greift, wenn im Verstoßfalle empfindliche Bußgelder drohen. Wird die Deklaration unterlassen, werden sichergestellte Unterlagen wie Scheckkarten oder Kontoauszüge auch dem deutschen Finanzamt zugänglich gemacht.
Der Bundesrat will noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen, der erstmals eine Deklarationspflicht auf Anfrage auch beim Schweizer Zoll bringen soll. Die Umsetzung soll aber frühestens ab Mitte 2008 erfolgen.

5. Oktober 2007

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