Aufenthalt für Betagte

Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis ist nicht mehr an einen gültigen Schweizer Pass gekoppelt. Vielen Landsleuten wird deshalb künftig eine schweizerische Identitätskarte (ID) als gültiges Ausweisdokument ausreichen.

Aus der «Schweizer Revue» 2/2013

Seit 2011 wird der Aufenthaltstitel nicht mehr in Form eines Etiketts in den Pass geklebt. Für den Nachweis des Aufenthaltsrechtes in Deutschland gibt es für Schweizer eine Aufenthaltskarte in Papierform oder – sofern beantragt – einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Die Aufenthaltskarte enthält neben den Personalien ein Foto des Inhabers, nicht aber dessen Wohnanschrift. Für diese Karte ist eine Bearbeitungsgebühr von acht Euro zu berappen.

Der eAT hat die Form einer Checkkarte und ist mit biometrischem Foto, Fingerabdruck und Adresse versehen. Er enthält neben dem elektronischen Speicherelement auch die Möglichkeit, sich elektronisch im Internet zu identifizieren (eID-Funktion) sowie die technische Voraussetzung, eine qualifizierte elektronische Signatur vornehmen zu können. Für ihn wird eine Gebühr von 28,80 Euro erhoben. Wer unter 24 Jahre ist, erhält ihn für 22,80 Euro.

Der Leiter der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück, Horst Bleischwitz, weist darauf hin, dass beide Aufenthaltstitel nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis oder Pass gelten. Bisher ausgestellte Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wenn der befristete Aufenthaltstitel oder der Schweizer Pass seine Gültigkeit verliert, können die Schweizer zwischen eAT oder Aufenthaltskarte entscheiden.
Die Möglichkeit eröffnet gerade für Landsleute, die keine grossen Reisen ausserhalb der EU mehr planen und deren Portemonnaie durch die Anschaffung eines Schweizer Passes arg belastet wird, neue Perspektiven. Kostet doch der neue Pass immerhin 125 Euro (für Kinder bis 18 Jahre 58 Euro). Für diese Schweizer reicht eine gültige Identitätskarte aus, die bei Erwachsenen mit 63 Euro und bei Kindern mit 33 Euro zu Buche schlägt.
Was passiert aber, wenn Pass oder ID ihre Gültigkeit verlieren und dem Schweizer eine Reise zur konsularischen Vertretung unmöglich ist. «Keine Sorge, die Betreffenden bleiben Schweizer Bürger», betont Antje Günther von der Schweizerischen Botschaft in Berlin. Wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt, dass der Gesuchsteller dauerhaft nicht reisefähig ist, kann eine Identitätskarte ausgestellt werden.

Monika Uwer-Zürcher

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