Bewerbungsformular Kandidatur (nur zur Ansicht) I Kandidaten 2025 (nur zur Ansicht) I FAQ

An der ASO Konferenz in Lübeck (10.-11.5.2024) wird über eine Satzungsänderung der ASO-Deutschland abgestimmt. Wird die Satzungsänderung angenommen, wird sich die Auslandschweizerrats (ASR) Wahl 2025 grundlegend ändern.

An der Jahreskonferenz 2023 in Lugano wurde der Gründung der Arbeitsgruppe "ASR-Direktwahl" zugestimmt. Seither befasst sich diese Gruppe mit einem neuen Wahlverfahren der Auslandschweizerräte. Aber erst mal von vorne:

Was sind Auslandschweizerräte (ASR)?

Die Auslandschweizerräte sind Delegierte, welche die Interessen der Auslandschweizer aus ihren Regionen in Bern vertreten. Insgesamt gibt es 140 Auslandschweizerräte wovon 20 in der Schweiz ansässig sind und 120 rund um den Globus leben. Die Anzahl ASR ergibt sich aus der Anzahl Auslandschweizer in einem Land oder einer Region. Deutschland mit gut 90´000 Auslandschweizer hat acht Sitze im Auslandschweizerrat. Zusätzlich zu den acht Sitzen gibt es in Deutschland noch zwei Reserve welche einspringen, wenn ein ASR nicht teilnehmen kann. Die ASR werden jeweils für eine Periode von vier Jahren mit der Möglichkeit zur Wiederwahl gewählt.

Das Projekt

Das Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erweiterung des bisherigen Wahlverfahres für die Delegierten in den Auslandschweizerrat.

Bisher ist es in Deutschland so, dass die ASR an der Auslandschweizer Konferenz gewählt werden. Wählen dürfen dabei nur die Präsident:innen der Schweizer Vereine in Deutschland. Dieses Verfahren kommt aus einer Zeit als die Digitalisierung noch nicht vorangeschritten war und eine elektronische Wahl nicht möglich war.

Die Zeiten haben sich geändert und nun sollen auch alle eingetragenen Auslandschweizer:innen in Deutschland mittels einer elektronischen Wahl die Delegierten in Bern mit wählen können. Die Delegierten und der ASR können dadurch die Auslandschweizer:innen in ihrer Vielfalt besser abbilden und die politische Anerkennung des ASR in der Schweiz stärken.

Für das Projekt „ASR-Direktwahl“ konnte die Berner Fachhochschule (BFH), gewonnen werden. Deren Wahlplattform entspricht den hohen Sicherheitsbedürfnissen für die elektronische Wahl und wird ausgewählten Auslandschweizerorganisationen für die Wahlen 2025 als Pilotversuch zur Verfügung gestellt.

Die Auslandschweizerorganisation (ASO), SwissCommunity, und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützen das Vorhaben finanziell und mit Fachexpertise.

Wer kann sich in Deutschland wählen lassen?

Auslandschweizer:innen mit Wohnsitz in Deutschland, welche in der Botschaft gemeldet sind, können sich als ASR Kandidaten aufstellen lassen.

Wer kann in Deutschland wählen?

Auslandschweizer:innen mit Wohnsitz in Deutschland, welche in der Botschaft gemeldet sind, können über die Wahlplattform wählen.

Wie laufen die Wahlen 2025 ab?

  1. Interessierte Kandidaten können sich vom 01.10.2024 - 15.11.2024 bei der ASO-Deutschland über ein Onlineformular bewerben.
  2. Die Kandidaten werden auf den Plattformen der ASO (Webseite, Social Media) sowie der Schweizer Revue im Januar 2025 vorgestellt.
  3. Wahlberechtigt sind alle Auslandschweizer:innen welche bei der Botschaft als Wähler registriert sind. Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Deutschland kann sich ins Wahlregister eintragen lassen. (link folgt)
  4. Die Wahlunterlagen werden im März per Email an die registrierten Auslandschweizer:innen versendet.
  5. Die Abstimmung findet im Zeitraum vom März bis April statt.
  6. Die 10 Teilnehmer (8 ASR und 2 Reserve) mit den meisten Stimmen werden auf der Webseite der ASO bekanntgegeben.
  7. Die Amtsübergabe findet auf der ASO-Konferenz im Mai 2025 statt.

Der ASR und die ASO

Traditionell werden von den Delegierten der Schweizer Vereinen in Deutschland an der Auslandschweizer Konferenz aus den ASR drei Kandidaten für das Präsidium der ASO-Deutschland gewählt. Dieses Amt ist freiwillig und man kann sich als ASR dafür aufstellen lassen. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie der ASO Satzung.

 

Text: Arbeitsgruppe "ASR Direktwahlen", Martin Abächerli