Deutscher werden

Aus der "Schweizer Revue" 1/2009

Meine Frau hatte mich auf den Bericht von Gerhard Lochmann «Doppelbürgerrecht: Die Schranken sind gefallen» aufmerksam gemacht («Schweizer Revue» 1/2008). Ich lebe als Schweizer seit 1971 in München, habe eine deutsche Frau und zwei erwachsene Söhne. Die drei besitzen die doppelte Staatsangehörigkeit. Warum nicht auch ich, wo doch seit 37 Jahren hier mein Lebensmittelpunkt ist?
Das Landratsamt gab mir im Juni eine Liste von allen notwendigen Dokumenten: Geburtsurkunde – französisches Original samt Übersetzung durch einen staatlich geprüften Übersetzer, Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch, Lebenslauf, Aufenthaltserlaubnis, Höhe der Rente, Bescheinigung der Krankenkasse, Auszug aus dem Grundbuch für vorhandene Immobilien, Pass, Personalausweis und Diplom (Schulabschluss). Die Einbürgerung selbst kostet 255 Euro.

Die französischsprachige Geburtsurkunde hat Folgen

Einen Monat später ging ich mit allen gesammelten Dokumenten zum Landratsamt. Es fehlten noch zwei Dokumente: eine Aufenthaltsbescheinigung der Gemeinde und die Noten meines Diploms der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) in deutscher Sprache. Ich reichte die fehlenden Dokumente nach. Man sagte mir, in sechs bis acht Wochen könnte ich die Einbürgerungsurkunde erhalten.
Genau sechs Wochen später bekam ich einen Anruf des Sachbearbeiters des Landratamtes. Ein Nachweis meiner Deutschkenntnisse fehle, sein Chef habe dieses Manko festgestellt. Ich solle ein «Zertifikat Deutsch» an der Volkshochschule für 70 Euro oder beim Goethe-Institut für 120 Euro erwerben, und der Einbürgerungstest, den ich bei meinem zweiten Besuch dort gemacht hatte, sei ungültig, da ich das «Zertifikat Deutsch» nicht vor dem 1. September erwerben könne. Deshalb müsse ich also den neuen Einbürgerungstest mit den umfangreicheren Fragen nachholen.

Wird an der ETH Zürich deutsch, englisch oder französisch unterrichtet?

Es war mir zu peinlich nach über dreissig Jahren Berufstätigkeit mit Managementaufgaben bei der Firma Siemens in München ein «Zertifikat Deutsch» zu erwerben mit Test, ob ich Deutsch lesen, hören, sprechen und schreiben kann. Ich entschied mich, den Einbürgerungsantrag zu stornieren. Der Sachbearbeiter wies mich darauf hin, dass dies 65 Euro kosten würde.
Im Internet fand ich heraus, dass der erfolgreiche Abschluss einer deutschsprachigen Hochschule als einer der vier möglichen Nachweise der Deutschkenntnisse gelte (eine davon war das «Zertifikat Deutsch»). Nach einer schlaflosen Nacht argumentierte ich gegenüber dem Abteilungsleiter des Landratsamtes, dass ich eine deutschsprachige Hochschule besucht habe. Er war mit meinen Argumenten nicht einverstanden und verwies mich an das Innenministerium. Auch dort konnte keine Entscheidung getroffen werden, da man nicht wisse, ob an der ETH Zürich deutsch, englisch oder französisch unterrichtet werde. Das Goethe-Institut könne das klären. Ich bekam Namen und Telefonnummer eines einflussreichen Mannes im Goethe-In-stitut. Bei meinem Anruf erfuhr ich, dass dieser Herr schon seit einem Jahr in Rente sei und dass auch das Goethe-Institut mein Problem nicht lösen könne – bis auf das Angebot des «Zertifikat Deutsch». Ich war in einer Sackgasse gelandet. Dem Ministerium und dem Landratsamt erklärte ich, dass ich keine Hilfe mehr bräuchte, da ich beim Landratsamt meinen Einbürgerungsantrag nach meinem Urlaub schriftlich wegen falscher Beratung kostenfrei stornieren würde.
Zehn Minuten später klingelte das Telefon. Der Abteilungsleiter des Landratsamtes teilte mir mit, dass meine Einbürgerungsurkunde auf mich warte. Landratsamt und Innenministerium hatten wahrscheinlich kalte Füsse bekommen oder erkannt, dass jemand, der über dreissig Jahre bei der Firma Siemens gearbeitet hat und zu Hause mit Ehefrau und Kindern nur Deutsch spricht, wahrscheinlich die notwendigen Deutschkenntnisse besitzt. Ich holte am nächsten Tag meine Einbürgerungsurkunde ab. Dadurch konnte ich zum ersten Mal am 28. September 2008 in Deutschland wählen.
Ob meine Einbürgerung für die Zukunft eine richtige Entscheidung war, bleibt offen. Herr Lochmann hatte in seinem Artikel nicht für oder gegen die doppelte Staatsangehörigkeit plädiert, sondern alles ziemlich unbeantwortet gelassen. Ich hoffe, dass es zumindest einfacher ist, einen Deutschen statt eines Schweizers in Deutschland zu beerdigen.

Pierre Dupraz, Krailing

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