ASO im Dialog

Vorsorge und Sterbehilfe – Selbstbestimmung für Lebensqualität bis zuletzt!


Ein heisses Eisen hatte sich die Auslandschweizer-Organisation Deutschland für ihren Online-Dialog im vergangenen November vorgenommen: die Freitodbegleitung. Moderator Albert Küng konnte als Sachkundigen Silvan Luley von Dignitas Schweiz begrüssen und freute sich über die grosse Anzahl der Teilnehmenden. Sie bestätige, dass es ein wichtiges Thema ist.
In Schweizer Medien ist immer wieder von «Sterbetouristen» zu lesen. Silvan Luley, Mitarbeiter des Vereins «Dignitas – menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben» verwahrte sich dagegen. Gäbe es in anderen Ländern ähnlich vernünftige Regelungen wie in der Schweiz, bräuchte sich niemand mehr an Dignitas zu wenden, betonte er.
Die beiden grössten gemeinnützig tätigen Suizidhilfevereine Dignitas und Exit haben insgesamt mehr als 160.000 Mitglieder. Die Zahl jener, welche tatsächlich eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen, ist gering, gemessen an der Zahl der Sterbefälle: In der Schweiz machen Freitodbegleitungen nur rund 1,75 Prozent aller Sterbefälle aus.
Nebst einer menschenwürdigen Begleitung zum Freitod setzt sich seine Organisation auch für die Prävention von Selbstmorden ein. Aufgrund von Forschungsergebnissen müsse man davon ausgehen, dass die Zahl der versuchten Selbsttötungen zehn- bis fünfzigmal höher liege als diejenige der «erfolgreich» ausgeführten und damit amtlich erfassten Suizide. Das Risiko des Scheiterns ist beträchtlich. Das hat erhebliches Leid bei den Betroffenen und deren Angehörigen zur Folge sowie enorme Lasten für die Gesellschaft. Die Folgen tragen aber auch Drittpersonen: Polizisten, Notärztinnen, Feuerwehrangehörige, Lokführerinnen, zufällige Zeugen, Angehörige und Freunde.

Wie ist die Situation in Deutschland?

In Deutschland war der assistierte Suizid während fast 150 Jahren keine Straftat. Jedoch wurde im Dezember 2015 mittels Strafrechtsparagraph 217 «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» die wiederholte und damit professionelle Suizidhilfe kriminalisiert. Dignitas und weitere Gruppierungen erhoben dagegen Klage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Durch das Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2020 wurde dieses Verbotsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Inzwischen wurde auch die Muster-Berufsordnung der deutschen Bundesärztekammer angepasst. Zurzeit besteht eine Rechtslage ähnlich wie in der Schweiz: Ärztlich unterstützte professionelle Suizidhilfe ist möglich. Nur müssen deutsche Ärzte auf das in der Schweiz gebräuchliche Barbiturat Natrium-Pentobarbital verzichten.

Schweizer in Deutschland können sich an den Verein Dignitas Deutschland wenden, der seinen Sitz seit 2005 in Hannover hat: www.dignitas.de. Der Verein Exit mit Hauptsitz in Zürich bietet auch Schweizern und Schweizerinnen aus dem Ausland seine Dienste an: www. exit.ch. Darüber hinaus gibt es den Verein lifecircle mit Sitz in Biel-Benken. Hier können auch Ausländer Mitglied werden: www.lifecircle.ch.

Bild und Text: muz

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